Die Fahrzeugbewertungskriterien der ALD
Klare Verhältnisse sind die Basis für eine erfolgreiche Geschäftsbeziehung.
Damit am Ende keine böse Überraschung droht, zeigen wir im Katalog zu den Fahrzeugbewertungskriterien vorab, wie Ihre geleasten Fahrzeuge bei Vertragsende bewertet werden. Die ALD Automotive setzt hier auf ein transparentes Verfahren auf der Basis von Minderwerten.
Sie sehen vorab wie die Schäden, die während der Nutzung am Leasingfahrzeug entstanden sind, am Ende abgerechnet werden. Denn der günstige Vertrag am Anfang ist nicht immer auch der günstigste am Ende. Bei der Fahrzeugrückgabe am Leasingende zeigt sich, ob zur Kostendeckung auch die kleinsten Steinschläge abgerechnet werden oder großzügig nur die Schäden der tatsächlichen Nutzung. So können Sie als anspruchsvoller Fuhrparkmanager von Beginn an die richtigen Weichen stellen und am Ende positiv bilanzieren: „Rückblickend bestens gefahren!“.
Wer beurteilt das Fahrzeug bei der Rückgabe?
Die Rückgabe von Leasingfahrzeugen läuft bei der ALD Automotive nach klar reglementierten Standards ab. Dazu zählt ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger, der als Gutachter das Fahrzeug beurteilt – für maximale Transparenz und Neutralität.
Was wird berechnet?
Auf Basis eines detaillierten Rücknahmeprotokolls inklusive Foto-Dokumentation wird ein Minderwertgutachten erstellt. Schäden werden nicht zu den Reparaturkosten angesetzt, sondern nur mit dem deutlich niedrigeren Minderwert berechnet – also mit dem Wert, um den sich der Verkaufswert des Fahrzeuges aufgrund des Schadens verringern wird. Dabei berücksichtigt der Gutachter immer Fahrzeugalter und Fahrleistung. Grundsätzlich prüfen die Sachverständigen vor dem Ersatz von Teilen eine Reparatur und geben, soweit möglich, statt aufwändiger Lackierungen günstigen Smart-Repair-Verfahren den Vorzug. Häufig werden Schäden kostenfrei akzeptiert. Bei sicherheitsrelevanten Mängeln oder nicht fach- bzw. sachgerecht instand gesetzten Unfallschäden wird stets der volle Reparaturwert berechnet.
Ihre Vorteile
- Zertifizierte nachvollziehbare und transparente Bewertungskriterien
- Sie kennen von Anfang an die Berechnungsgrundlage der Schäden, die während der Laufzeit am Fahrzeug entstehen können
- Abholung am Firmensitz oder Rückgabe an unserem zentralen Gebrauchtwagenplatz
- Maximale Transparenz beim Rückgabeprozess und bei der Abrechnung
- Einsatz neutraler Gutachter
- Ein gemeinsames Rücknahmeprotokoll wird bei der Fahrzeugrückholung erstellt und unterschrieben - es dokumentiert exakt die Schäden
- Protokoll und Fotos sind die Basis für eine eventuelle Schadenabrechnung
Auf einen Blick
In unserer Broschüre „fair & transparent – Die Fahrzeugbewertungskriterien der ALD" finden Sie die konkreten Kriterien der Schadensabrechnung. Detailliert werden akzeptierte Gebrauchsspuren und nicht akzeptierte Schäden aufgelistet und einander gegenübergestellt. Sie werden selbst feststellen: Das ist fair, wirtschaftlich und transparent.