Ausgabe Januar 2023


Liebe Leserinnen und Leser,

wir wünschen Ihnen Gesundheit, Freude und Erfolg für das gerade gestartete neue Jahr 2023.

Auch in diesem Jahr versorgen wir Sie wieder mit Informationen und Trends rund um das Thema Mobilität. Im heutigen Newsletter blicken wir noch einmal zurück auf das vergangene Jahr, welches durch die schwierige Marktsituation und Veränderungen der Ansprüche an Mobilität viel Platz für neue Entwicklungen geschaffen hat. Ein Gewinner ist beispielsweise das Auto-Abo.

Nachhaltigkeit bleibt ein großes Thema. Das ergibt auch eine Umfrage unter Flottenbetreibern, auf dessen Ergebnisse wir näher eingehen. Außerdem haben wir für Sie auch noch einmal die wichtigsten Urteile rund um Elektromobilität aus dem letzten Jahr zusammengefasst. Und: Wir werfen einen Blick auf die Autos, auf die wir in Zukunft verzichten müssen.

Viel Spaß beim Lesen!

Karsten Rösel
Geschäftsführer der ALD Automotive


Top-Thema

Auto-Abos – Nutzung steigt bei Privat- und Gewerbekunden

Die Akzeptanz von Auto-Abos hat im vergangenen Jahr zugelegt. Im Jahr 2020 nutzten 40.000 aktive Nutzer von Auto-Abos², 2022 waren es bereits rund 63.000 Pkw-Abos¹. Für das Jahr 2030 rechnen Experten mit bis zu einer Million Abonnements.² Auch für Unternehmen ist das Auto-Abo besonders in der aktuellen Krise eine immer interessantere Alternative.

 

Beim Auto-Abo bezahlt der Kunde einen festen monatlichen Beitrag. Im Unterschied zum Leasing sind jedoch alle Fixkosten bereits enthalten – es entstehen lediglich weitere Kosten für Tanken oder Laden. Im Rahmen des ALD Flex Angebots sind die Kraft- und Nutzfahrzeuge außerdem schnell verfügbar. In Kombination mit den besonders flexiblen Laufzeiten bereits ab wenigen Monaten eigenen sie sich so hervorragend bei kurzfristigem Fahrzeugbedarf oder zur Überbrückung von längeren Lieferzeiten.

Mehr zu ALD Flex

Foto: GettyImages
1) Quelle: Center Automotive Research (CAR), 2023
2) Quelle: Statista 2023


Panorama

Jahresausklang – das traditionelle Tannenbaumschlagen

 

Am 17. Dezember trafen sich Kunden, Partner und Mitarbeiter bei vorwiegend tollstem Winterwetter zu unserem traditionellen Tannenbaumschlagen. Über 1300 Teilnehmer genossen an sieben Standorten in ganz Deutschland einen fantastischenTag bei eisigen Temperaturen, heißen Getränken und weihnachtlichen Snacks. Und auch rund 500 Tannenbäume fanden zu der Gelegenheit ein neues Zuhause. Wir danken allen, die das Jahr gemeinsam mit uns ausklingen lassen haben!

Foto: ALD Automotive

 


Flotte & Umwelt

Umfrage unter Flottenbetreibern – Nachhaltigkeit liegt im Trend

Nachhaltig sein und Geld sparen: Viele Flottenunternehmen wollen zwei Fliegen mit einer Klatsche schlagen. Bei Flottenbetreibern in Deutschland, Österreich und der Schweiz hat das Thema Nachhaltigkeit einen hohen Stellwert.

84 Prozent der Umfrageteilnehmer einer Goodyear-Umfrage (Sustainable Reality Survey) gaben an, dass ihnen ökologische Nachhaltigkeit wichtig ist. Im vergangenen Jahr waren es 81 Prozent. Fast ein Drittel ist der Ansicht, dass nachhaltiges Handeln auch dazu beiträgt, die Betriebskosten zu senken (2021: 17 %). Zur Reduzierung der Kosten setzten die Unternehmen unter anderem auf Telematik-Lösungen (67 %), den Einsatz von kraftstoffeffizienten Reifen (60 %) und Erneuerung des Fuhrparks (58 %). Allerdings gibt es auch Faktoren, die die Umsetzung nachhaltiger Lösungen verhindern. Dazu zählen etwa hohe Anschaffungskosten (56 %).

Quelle: Elfriede Munsch/SP-X, Foto: GettyImages


Modelle & Ausstattung

Autos, die uns 2022 verlassen haben – Viele Große mussten gehen

Wie jedes Jahr gibt es auch für 2022 Fahrzeugmodelle, die vom Markt verschwinden. Manche mit Ansage, andere eher unerwartet. Auch in diesem Jahr hieß es – mehr oder weniger plötzlich – von Automodellen Abschied zu nehmen. Was für ein Paukenschlag!

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Ford kündigte Ende Oktober mal eben das Aus des Kleinwagens Fiesta an. Zwar erst endgültig für Mitte nächsten Jahres, aber allein die Tatsache, dass der Kleinwagen dann nach 47 Jahren und acht Generationen eingestellt wird, ist schon für die 2022-Abschiedsliste bemerkenswert. Zumal die dreitürige Fiesta-Variante bereits seit diesem Jahr Geschichte ist. Sein Debüt feierte der Fiesta übrigens im Jahr 1976. Seitdem wurden rund 18,2 Millionen Stück verkauft.

Nicht ganz so viele Exemplare konnte BMW vom i3 unter die Autofahrer bringen. Rund 250.000 Käufer unterschrieben seit 2013 einen Vertrag für das batterieelektrische Modell. Ursprünglich war 2024 als Produktionsschluss für den Kleinwagen angekündigt gewesen, doch BMW hat ihn vorgezogen. Trotz eines Upgrades der Batterie war seine Reichweite nicht mehr konkurrenzfähig. Andere Kleinwagen bieten mittlerweile mehr Reichweite und Komfort als der für zuletzt rund 40.000 Euro angebotenen i3. Statt Leichtbau-Kleinwagen gibt es jetzt für die Kundschaft nur noch deutlich teurere Angebote wie den iX1 oder einen elektrischen Mini.

Das E-Auto Ioniq von Hyundai fand ebenfalls immer weniger Käufer. Für diesen schlug wie für beiden Hybridvarianten der koreanischen Limousine daher das letzte Produktionsstündchen. Besonders die Elektroversion war angesichts wachsender Konkurrenz – sowohl im eigenen Haus als auch von außen - unter Druck geraten. Von dem Aus nicht betroffen ist das Elektro-SUV Ioniq 5.

Immer weniger attraktiv finden Käufer Vans. Die praktischen Fahrzeuge müssen sich den aktuellen Geschmacksvorlieben geschlagen geben und diese sind auf SUV-Formen gerichtet. So nahmen in diesem Jahr Kompaktvans wie der BMW 2er Gran Tourer, Citroen C4 Space Tourer sowie Renault Scenic und Grand Scenic ihren Abschied. Auch das Günstig-Modell Dacia Lodgy fuhr aufs Abstellgleis. Immerhin: Als Alternative hat Dacia seit dem Frühjahr den Kombi-Crossover Jogger im Angebot. Ebenfalls geräumig und konkurrenzlos beim Preis.

Das Aussortieren beschränkt sich aber nicht nur auf kompakte Vans, auch Großraumlimousinen leiden unter mangelnder Wertschätzung. Mit der Folge, dass Renault sogar den Espace vom Markt genommen hat. Den gab es seit 1984 über fünf Generationen und war einst Trendsetter für familiengerechte Mobilitätslösungen. Doch nicht nur ihm geht es ans Blech. VW schickt den Sharan in Rente, Seat das Schwestermodell Alhambra. Das Aus für Ford Galaxy und S-Max ist bereits beschlossen. Sie können nicht mehr geordert werden. Bis zum Frühjahr arbeitet das Werk in Valencia noch die bereits getätigten Bestellungen ab.

Doch nicht nur Vans sind Opfer von SUV und Crossovern. Auch Mittelklasse-Limousinen haben das Nachsehen, mit der Folge, dass die Absatzzahlen in den Keller gehen. Was der Rentabilität schadet und wiederum Autohersteller ins Grübeln bringt und zum Handeln zwingt. Ford hat daher den Mondeo aus dem Programm genommen. Einen Nachfolger gibt es nicht. Stufen – und Fließheck und der bei Dienstwagenberechtigten beliebte Kombi (Turnier) sind nun Modellgeschichte. Renault hat die Reißleine beim Talisman gezogen. Das viel Platz bietende Mittelklassemodell war als Limousine und Kombi (Grandtour) erhältlich, konnte sich aber in Deutschland nicht wirklich gegen die Wettbewerber aus Wolfsburg, Köln oder Stuttgart durchsetzen.

Dass auch SUV vom Markt verschwinden, zeigt der Mazda CX-3. Das 4,28 Meter lange Mini-SUV, das seit 2015 auf den Markt war, basierte auf dem Kleinwagen Mazda 2 und avancierte zwischendurch zum zweitmeist verkauften Mazda-Modell. Kleine Fahrzeuge bringen jedoch vergleichsweise wenig Gewinnmarge. Daher setzen die Mazda-Verantwortlichen lieber auf den etwas längeren Mazda CX-30. Der bietet zwar mehr Komfort und ein moderneres Motorenangebot, ist aber auch teurer, was der Marge guttut. In Deutschland hat der CX-3 somit keine Zukunft mehr.

Quelle: Elfriede Munsch/SP-X, Foto: Pixabay


Recht & Versicherungen

Umweltbonus, Wallbox und Co. – Urteile rund um die E-Mobilität

Gut zu wissen: 2022 wurden in mehreren Urteilen die Rechte von Elektroauto-Fahrern gestärkt. Mit der Zunahme der Elektroauto-Zulassungen steigt auch die Zahl der juristischen Auseinandersetzungen rund um die alternativen Antriebe. Da versuchen Händler mit der staatlichen Förderung zu tricksen, Vermieter wehren sich gegen das Aufstellen von Wallboxen oder Mit-Eigentümer gegen das Parken in der Tiefgarage. In mehreren aktuellen Urteilen haben Gerichte die Rechtslage klargestellt – oft zu Gunsten von E-Auto-Fahrern.

Die Förderung von Elektroautos zu durchschauen, ist für Neuwagenkäufer ohnehin schon nicht trivial; den Kunden damit auch noch auszutricksen, dem hat das Landegericht Leipzig einen Riegel vorgesetzt: E-Autohändler dürfen in ihrer Werbung nicht mit dem Preis nach Abzug der Umweltbonus werben. Stattdessen muss der volle Betrag genannt werden, wie aus einem Urteil hervorgeht (Az.: Az. 05 O 555/22). Der Autohändler hatte ein Elektroauto auf einer Online-Plattform mit dem Preis nach Abzug der E-Auto-Prämie inseriert. Das Gericht wertete das als irreführend und als Verstoß gegen die Preisangabenverordnung.

Mit einem Urteil zu gemieteten E-Auto-Batterien (Az.: XII ZR 89/21) ebenfalls die Rechte der Autokäufer gestärkt: E-Autohersteller dürfen die Mietbatterie ihrer Kunden nicht aus der Ferne deaktivieren. Laut BGH stellt das Abschalten der Ladefähigkeit eine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar.

Ebenfalls um die Batterie, beziehungsweise eine vermeintlich höhere Brandgefahr derselben, ging es in einer Entscheidung des Amtsgerichts Wiesbaden (Az.: 92 C 2541/21), bei der eine Eigentümergemeinschaft das Abstellen von E-Autos in ihrer Tiefgarage per Mehrheitsbeschluss verbieten wollte. Das Gericht wies jedoch auf das gesetzlich geregelte Recht eines Eigentümers auf eine Ladestation hin. Dies könne die Mehrheit der Eigentümer nicht einfach aushebeln, indem sie ein Parkverbot beschließe.

Auch Mietern steht grundsätzlich die Installation einer Wallbox zu, bekräftigte das Landgericht München I (Az.: 31 S 12015/21): Ein Wohnungsmieter darf den Installateur seiner E-Auto-Wallbox selbst wählen. Auch die Ausführung der Ladestation kann nicht vom Vermieter vorgegeben werden. Der Anspruch des Mieters sei nur dann ausgeschlossen, wenn der Einbau des Elektroanschlusses dem Vermieter unzumutbar sei.

In einigen Regionen gibt es noch nicht ausreichend viele Ladesäulen für E-Autos, kein Wunder also, dass es um das Thema viel Streit gibt. Juristisch nicht erfolgreich war ein E-Auto-Fahrer, der zur Selbsthilfe greifen wollte: Städte müssen ihren E-Autofahrern nicht das Verlegen von Ladekabeln über den Gehweg erlauben, entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (AZ 12 K 540/21.F). Der Kläger wollte zum Aufladen seines Fahrzeugs ein Stromkabel über den öffentlichen Gehweg verlegen, bedeckt von einer Kabelbrücke. Damit werde insbesondere für Personen mit Gehbehinderungen Stolperfallen eingebaut; das private Lade-Interesse des Klägers müsse zurückstehen, hieß es.

Quelle: Hanne Schweitzer/SP-X, Foto: Pixabay